Was macht eigentlich der Hochschulrat?
Prof. Dr. Armin B. Cremers ist seit der Konstituierung des Hochschulrates der Universität Koblenz-Landau im Jahr 2004 Mitglied. Der Hochschulrat ist neben dem Senat und dem Kuratorium eines der zentralen Gremien. UniBlog sprach mit Cremers über die Anfangsjahre und große Entscheidungen. Sie sind seit der Gründung des Hochschulrates vor zehn Jahren mit dabei. Machen Ihnen die Aufgaben noch Spaß? Bestimmt. Aber wie heißt es so schön: „Was man nicht ernst nimmt, macht bald auch keinen Spaß mehr.“ Was macht ein Hochschulrat eigentlich? Die Aufgaben des Hochschulrats sind im Hochschulgesetz festgelegt. Er berät und unterstützt die Universität in allen wichtigen Angelegenheiten, wie zum Beispiel bei Fragen der Profilbildung. Und dann sind da noch Vorhaben und Maßnahmen, die, bevor sie umgesetzt werden können, der Zustimmung des Hochschulrats bedürfen. Das gilt zum Beispiel für die Errichtung oder die Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen. So hat der Hochschulrat im Sommersemester 2014 über die Friedensakademie Rheinland-Pfalz beraten, ein Projekt, dem der Hochschulrat guten Gewissens zustimmen konnte. Auch die Grundordnung und deren Änderungen brauchen das Okay des Hochschulrats. In Sachen Haushalt ist die …